Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).




§ 1. Allgemeines

§ 1.1
Die STURM GmbH erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 1.2
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen, etc.), die diesen entgegen stehen, wird hiermit widersprochen.

§ 1.3
Unsere Angebote sind freibleibend, also keine Vertragsanträge. Der Adressat wird hierdurch lediglich gebeten, auf unsere Anfrage hin ein Angebot zu unterbreiten. Weicht der Vertragspartner von unserer Anfrage ab, so hat er auf die Abweichungen schriftlich hinzuweisen.

§ 1.4
Nur schriftliche Vertragsannahmen, Bestellungen und Änderungen sind gültig. Nebenabreden, Vorbehalte so wie sonstige Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.



§ 2. Auftragsabwicklung & Vergütung

§ 2.1
Sofern die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen ist, verstehen sich unsere Preise grundsätzlich als Nettopreise.

§ 2.2
Mit Bestätigung des Auftrags sind vom Auftraggeber im Falle einer Stornierung 50% der vereinbarten Vergütung an die STURM GmbH zu entrichten.

§ 2.3
Wird der laufende Auftrag durch Nichtliefern benötigten Materials, durch Nichterreichbarkeit für Rückfragen oder auf andere Weise durch den Auftraggeber um mehr als 4 Wochen hinausgezögert, wird automatisch eine Abschlagszahlung von 25% der vereinbarten Vergütung via Überweisung fällig.

Die restliche Vergütung wird, wenn nicht anders vereinbart, bei Ablieferung der abgeschlossenen Arbeit fällig und ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

§ 2.4
Findet die fertige Auftragsarbeit keine Verwendung, wird die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung dennoch fällig.

Technische wie gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Auftraggebers haben keinerlei Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung, ebenso wenig begründen sie ein Teilurheberrecht. Nach Abschluss des Auftrags durch erfolgte Zahlung des Kunden gehen die Verwertungsrechte, sofern im Angebot nicht anders dargestellt, in den Besitz des Kunden über.

Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, mit 89? pro Stunde zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. in Rechnung gestellt.

§ 2.5
Reklamationen oder Beanstandungen sind unmittelbar, spätestens aber 14 Tage nach Lieferung bekannt zu geben. Die STURM GmbH gewährt in diesem Fall ein Nacherfüllungsrecht. Ein Umtauschrecht gilt nur defekte technische Serienprodukte, nicht aber für Sonderanfertigungen wie z.B. Rapid-Prototyping-Bauteile.



§ 3. Nutzungs- & Urheberrecht

§ 3.1
Jede Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Konzepten, Entwürfen, CAD-Zeichungen, 3D-Visualisierungen, Grafiken, Layouts, etc. von der STURM GmbH ist honorarpflichtig und bedarf unserer Zustimmung.

§ 3.2
Konzepte, Entwürfe, Illustrationen, Fotos, Icons und Layouts bleiben stets Eigentum des Urhebers und werden ausschließlich im Sinne des Urheberrechts zu der vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt.

§ 3.3
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte, Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen. Bei Missachtung wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung eine nachträgliche Vergütung fällig.

§ 3.4
Die STURM GmbH behält sich vor, Teile von abgenommen Entwürfen (wie z. B. CAD-Zeichungen, 3D-Visualisierungen, Grafiken, etc.) im Portfolio der eigenen Webseite unter www.sturm-em.com und deren Unterseiten zu präsentieren.

§ 3.5
Lieferanten und Dienstleister, die für die STURM GmbH arbeiten, sind nach der Fertigstellung von Aufträgen dazu verpflichtet, sämtliche Ursprungsdaten an die STURM GmbH herauszugeben und Ihre Nutzungs- und Urheberrechte an die STURM GmbH abzutreten, sofern keine andere Regelung, die dem widerspricht, schriftlich vereinbart wurde.



§ 4. Kennzeichnung und Referenz

§ 4.1
Die STURM GmbH behält sich das Recht vor, eine Logopositionierung sowie Urheber- oder Impressums-Angaben wie Name, Adresse, Telefon, Fax, Internet- und Emailadresse in seine Arbeiten bzw. Lieferungen einzubringen.

§ 4.2

Jeder Auftraggeber gewährt der STURM GmbH mit Beauftragung ein uneingeschränktes Nutzungsrecht seines Logos zwecksAnführung als Referenz. Die Anführung des Firmenlogos der STURM GmbH bedarf der gesonderten schriftlichen Zustimmung.



§ 5. Haftung

§ 5.1
Die STURM GmbH erbringt ihre Arbeiten stets nach bestem Wissen und Gewissen. Alle unsere Arbeiten sind von unseren Auftraggebern auf eigene Verantwortung zu prüfen. Bei fehlerhaften Arbeiten gewährleisten wir eine Nacherfüllungspflicht so lange bis eine Arbeit fehlerfrei ist oder gewährleisten einen entsprechenden Preisnachlass bei Feststellung der Nichterfüllbarkeit.

§ 5.2
Mit der Abnahme unserer Arbeit gemäß § 5.1 übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für deren Verwendung. Die STURM GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die als Folge aus fehlerhaften Arbeiten bei einem Auftraggeber oder bei Dritten entstanden sind. Auch übernehmen wir keine Haftung für Fehler, die auf das Verschulden Dritter zurückzuführen sind.

§ 5.3
Wir übernehmen keine Haftung für die Wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.

§ 5.4
Die STURM GmbH verwendet überlassene Daten (CAD-Daten, Logos, Texte, etc.) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.



§ 6. Datenschutz

§ 6.1
Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die STURM GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Sturm.

§ 6.2
Hinweis: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die STURM GmbH nach näherer Maßgabe der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen personenbezogene Daten des Kunden sowie gegebenenfalls seiner bei der Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt, soweit dies für die Begründung des Vertragsverhältnisses, die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen sowie die Abrechnung erforderlich oder sonst nach Rechtsvorschriften zulässig ist.

§ 6.3
Weitergabe der Daten an Behörden: Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen ist die STURM GmbH berechtigt, Auskunft an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen.

§ 6.4
Auskunft über gespeicherte Daten: Die STURM GmbH erteilt dem Kunden auf Verlangen unentgeldlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen des Kunden auch elektronisch erteilt werden.



§ 7. Schlussbestimmungen

§ 7.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Duisburg, die Anwendung des deutschen Rechts gilt als vereinbart.

§ 7.2
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Falle um eine möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen.